Am 7. März: Nein zum Verhüllungsverbot!

Von: Nina Vladović, Präsidentin VPOD-Migrationskommission

Die Migrationskommission des VPOD lehnt die Initiative zum Verhüllungsverbot ab. Die Kommission verurteilt alle Formen von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit: Es braucht die rechtliche Gleichstellung von Migrantinnen und Schweizerinnen.

Die Initiative zum Verhüllungsverbot ist kein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern! Bildnachweis: nanihta / photocase.de

Die Initiative zum Verhüllungsverbot ist reine Symbolpolitik auf Kosten von Frauen und religiösen Minderheiten. Unter dem Deckmantel der Gleichstellung werden Stereotype über den Islam gefestigt, Islamismus-Ängste geschürt und muslimische Frauen an den Pranger gestellt. Die Initiative richtet sich hauptsächlich gegen Musliminnen, die eine Burka oder einen Nikab tragen – nur: in der Schweiz gibt es von diesen kaum welche.

Rechtliche Gleichstellung nötig

Mit der Initiative wird die Unterdrückung der Frauen als Problem der «anderen» dargestellt. Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen sind aber in der Schweiz seit jeher stark verbreitet und weisen zahlreiche Facetten auf. Mit einer Kleidungsvorschrift werden diese Probleme sicher nicht gelöst. Um Gleichstellung zu fördern, muss das Empowerment gestärkt und die Selbstbestimmung aller ermöglicht werden. Für emanzipatorische Prozesse müssen aber auch entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Insbesondere müssen die Gleichstellungs- und Schutzmassnahmen alle einbeziehen. Bisher wurden Migrantinnen häufig von diesen ausgeschlossen. Wenn eine Frau auf der Flucht in die Schweiz vergewaltigt wird, bekommt sie in der Schweiz dafür keine professionelle Hilfe. Wenn sich eine Migrantin von ihrem gewalttätigen Partner scheiden lässt, riskiert sie damit ihren Aufenthaltsstatus. Will man eine echte Gleichstellung aller Geschlechter – dann soll man hier anfangen.

Menschenrecht auf Religionsfreiheit

Beim Tragen eines Schleiers handelt es sich um die private Entscheidung eines Menschen. Es ist ein Menschenrecht, frei zu entscheiden, welche religiösen Symbole eine Frau tragen will oder nicht. Ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verletzt das Recht auf freie Meinungsäusserung – ein Grundrecht, das in der Schweizer Bundesverfassung verankert ist. Eine Frau zu Gesichtsverhüllung zu zwingen, muss selbstverständlich strafbar sein. Das ist aber bereits heute der Fall. Der Gegenvorschlag des Bundesrates sieht zusätzlich eine ausdrückliche Nennung im Strafgesetzbuch vor. Die Initiative hilft den Frauen, denen ein Schleier aufgezwungen wird, jedenfalls nicht. Im Gegenteil. Eine Annahme der Initiative würde die betroffenen Frauen bestrafen und dazu beitragen, sie noch stärker sozial zu isolieren. Auch der Sicherheit dient die Initiative nicht. Der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative sieht vor, dass Privatpersonen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken durch Behörden verlangt wird.

Gegen Fremdenfeindlichkeit, für Selbstbestimmung

Die Initiative zum Verhüllungsverbot ist kein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern, stattdessen instrumentalisiert sie muslimische Frauen, um Ressentiments gegen einen Teil der Bevölkerung zu schüren. Somit trägt sie stark zur Polarisierung unserer Gesellschafft bei. Wir, die Mitglieder der VPOD-Migrationskommission, verurteilen alle Formen von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und setzten uns für Selbstbestimmung ein. Deshalb sagen wir am 7. März NEIN zum Verhüllungsverbot!