Besserer Zugang zur Berufslehre

Von: Johannes Gruber

Die geplanten Veränderungen für Sans-Papiers-Jugendliche sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Der VPOD engagiert sich für eine Umsetzung des Rechts auf Bildung für alle. Michael Allocca

Für die Umsetzung der von National- und Ständerat angenommenen Motion 22.3392 «Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen» wird der Zugang zur beruflichen Grundbildung für Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende neu definiert. Die bestehende Regelung in Art. 30a VZAE wurde seit ihrer Einführung vor acht Jahren kaum angewendet (61 mal). Dies zeigt, dass in der bisherigen Verordnung die Voraussetzungen für den Zugang zur beruflichen Grundbildung zu restriktiv ausgestaltet sind.

Leider beschränkt sich die geplante Verordnungsänderung auf minimale Anpassungen. Wünschenswert wären über diese hinaus gewesen eine explizite generelle Herabsetzung der notwendigen Aufenthaltsdauer oder der gänzliche Verzicht auf eine Mindestdauer des obligatorischen Schulbesuchs in der Schweiz.

Wir begrüssen den erleichterten Zugang zu beruflicher Ausbildung für Sans-Papiers. Für eine Gesellschaft ist es unabdingbar, dass der jüngsten Generation die grösstmögliche Bildung gewährt wird und Chancengleichheit angestrebt wird. Ganz besonders gilt für junge Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende, dass die Bereitstellung einer Perspektive Folgeprobleme verhindern kann.

Wir unterstützten ferner den Vorschlag des Bundesrates, in diesem Zusammenhang ebenfalls die Motion Markwalder 20.3322 umzusetzen. Damit wird es künftig abgewiesenen Asylsuchenden möglich sein, die angefangene Lehre abzuschliessen – unabhängig davon, wie lange diese noch dauert.