Am 8. Mai hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung der 2. Etappe Pflegeinitiative eröffnet. Daraus ist klar ersichtlich, dass erstens die vorgeschlagenen Massnahmen ungenügend sind, um dem akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu begegnen und zweitens die Einführung erst in einigen Jahren vorgesehen ist. Das vorgelegte Gesetz wird zu spät kommen und ist ungenügend. Im Gegenteil könnte die vorgesehene Richtung in vielen Kantonen sogar einen regelrechten Rückschritt bedeuten. Der VPOD sieht die Gesundheitsversorgung in Gefahr und nimmt nun die Kantone in die Pflicht sofort zu handeln.
Arbeitsbedingungen verbessern sich nicht
Für den VPOD als Gewerkschaft des Gesundheitspersonals ist es problematisch, dass das neue Bundesgesetz nur für die Pflege gelten soll. Für eine funktionierende Gesundheitsversorgung braucht es alle. Wenn sich die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen tatsächlich verbessern sollen, dann braucht es verbindliche Vorgaben zu den Löhnen und zwingende Personalschlüssel. Bezüglich der Arbeitszeit wird Kosmetik betrieben, wenn die Höchstarbeitszeit nicht auf die Pensen niedergerechnet wird. Die Definition der neuen Normalarbeitszeit schliesslich ist ein Hohn: Bereits heute können viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen die Wochenarbeitszeit wie im neuen Gesetz vorgesehen festlegen.
Ist das Gesetz sogar gefährlich für das Personal?
Weiter gibt es keine Verbesserungen für älteres Gesundheitspersonal, wie Frühpensionierungen oder ein verbindlicher Personalschlüssel für eine qualitativ gute Pflege und Betreuung.
In den meisten Kantonen bestehen heute bessere öffentlich-rechtliche Bedingungen oder Gesamtarbeitsverträge, als es das Gesetz im Minimum vorgibt. Der Bundesrat ignoriert mit seinem Vorschlag diese Übereinkommen, mit der Absicht, ein inhaltsleeres Bundesgesetz durchzusetzen. Dieses neue Gesetz gefährdet also die Sozialpartnerschaften und das Personal in öffentlich-rechtlichen Betrieben.
Es braucht jetzt Verbesserungen
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine adäquate Finanzierung der öffentlichen Gesundheitsversorgung müssen jetzt umgesetzt werden.
Das eigentliche Problem des Sektors ist seine Finanzierungsweise, die den Privatsektor und das Gewinnstreben auf Kosten öffentlicher oder halböffentlicher Einrichtungen bevorzugt. Gemeinsam mit der KVG-Reform EFAS, welche es den Kantonen erlaubt sich aus der Verantwortung für den Gesundheitsbereich zu nehmen, zeigt dieses Bundesgesetz, welches vom Bundesrat vorgelegt wird, dass die Politik nicht willens ist, die öffentliche Gesundheitsversorgungen genügend zu finanzieren, damit die Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal erträglich werden. Der VPOD intensiviert darum mit seinen Mitgliedern die Aktivitäten für bessere Arbeitsbedingungen und für eine qualitativ gute öffentliche Gesundheitsversorgung.