In der Schweiz kann von Gleichstellung noch immer keine Rede sein. Solange Frauen immer noch weniger verdienen und den Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten, solange junge Frauen bei Bewerbungen und Beförderungen diskriminiert werden und ältere Frauen in Altersarmut leben, solange Frauen überproportional von verschiedenen Formen von Gewalt und Belästigung betroffen sind, solange kämpfen wir weiter.
Wir wollen unser Geld!
Mit dem revidierten Gleichstellungsgesetz wurden seit Juli 2020 alle Arbeitgebenden in der Schweiz mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Arbeitnehmenden sowie die Aktionär:innen über das Ergebnis zu informieren.
Das Bundesamt für Justiz hat heute eine Zwischenbilanz zur Lohngleichheitsanalysepflicht veröffentlicht. Sie zeigt: Mehr als die Hälfte der Unternehmen kommen ihrer Pflicht zur Durchführung, Überprüfung und Information einer Lohngleichheitsanalyse nicht nach. Diese Arbeitgebenden beschäftigen rund 700'000 Mitarbeitende. Lohndiskriminierung ist und bleibt ein ungelöstes Problem. Dies zeigen auch die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Im Jahr 2022 war der Lohn der Frauen durchschnittlich 1’364 Franken pro Monat tiefer als derjenige der Männer. Die Lohndiskriminierung hat in den letzten Jahren sogar wieder zugenommen, insbesondere im öffentlichen Sektor.
Der Bundesrat schlägt trotz dieser schlechten Zwischenbilanz keine Massnahmen zur besseren Einhaltung des Geleichstellungsgesetz durch die Unternehmen vor. Zusammen mit 52 weiteren Organisationen hat sich der VPOD am Montag mit der Koalition gegen Lohndiskriminierung in einem offenen Brief an den Bundesrat gewandt und griffige Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung gefordert.
Wir wollen Zeit!
«Kind da, Job weg?» - unter diesem Titel hat der VPOD anlässlich des Feministischen Streiks eine Umfrage zur Diskriminierung junger Eltern am Arbeitsplatz lanciert. Über 1‘600 Personen haben daran teilgenommen. Die Ergebnisse bestätigen, dass viele Arbeitgeber ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Der Schutz von Schwangeren und Stillenden ist nach wie vor lückenhaft, der Mutterschaftsurlaub zu kurz, die gesetzlichen Bestimmungen zum Stillen werden nicht eingehalten, der Vaterschafts- und Adoptionsurlaub ist ungenügend und die Rückkehr an den Arbeitsplatz bleibt schwierig. Die feministische Kommission des VPOD hat auf der Basis der Umfrageergebnisse 14 Forderungen erarbeitet.
Wir wollen Respekt!
Sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – von abwertenden Sprüchen, obszönen Gesten bis zu sexualisierten Übergriffen – ist durch das Gleichstellungsgesetz verboten, aber in der Schweiz dennoch weit verbreitet. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Jede zweite arbeitstätige Person hat bereits sexuelle oder sexistische Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind Frauen: Fast 60 % berichten von Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Studie zeigt auch: Viele Arbeitgeber nehmen ihre Verantwortung im Bereich der Prävention und Intervention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht wahr. Wir fordern von den Arbeitgebern, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen gegen sexuelle Belästigung ergreifen. Dazu gehört eine verbindliche Nulltoleranzpolitik und regelmässige Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte. Die Arbeitnehmenden müssen über ihre Rechte informiert werden und ohne Angst vor negativen Konsequenzen Beschwerde einlegen können. Wir fordern eine konsequente Durchsetzung des Verbots im Gleichstellungsgesetz und griffige Sanktionen bei Nichteinhaltung. Auf gesetzlicher Ebene fordern wir, dass die Schweiz endlich die ILO-Konvention Nr. 190 ratifiziert und im Gleichstellungsgesetz die Beweislasterleichterung auch für sexuelle Belästigung gilt.
Unser Kampf für mehr Gleichstellung geht weiter!