Ausgezeichnete Finanzlage
Der Wille der Regierung, das geplante Sparprogramm durchzusetzen, ist mit der Realität kollidiert: Wie soll man den Leuten erklären, dass man den Gürtel enger schnallen müsste, obwohl die Staatsfinanzen in bester Verfassung sind? Das deutlich positive Ergebnis der Rechnung 2025 und andere Kennzahlen, welche die ausgezeichnete Finanzlage des Kantons bestätigen (hohe Eigenfinanzierungsquote, beträchtliche Reserven, wachsendes Vermögen) haben gezeigt, dass die vom VPOD vorgebrachte Analyse zutreffend war. Experten für öffentliche Finanzen wie Prof. Sergio Rossi haben dies bestätigt.
Die Bevölkerung hat sich nicht täuschen lassen
Der Staatsrat hat versucht, den Eindruck zu erwecken, sein Sparplan habe weder für die Bevölkerung noch für das Personal Konsequenzen. Die Freiburgerinnen und Freiburger haben sich aber nicht täuschen lassen:
Das Gesetz zur Sanierung der Kantonsfinanzen sah Sparmassnahmen in der Höhe von über 222 Millionen Franken vor, die sich auf die Leistungen ausgewirkt und die Kaufkraft des Personals massiv geschmälert hätten. Derart drastische Sparmassnahmen können vor dem Hintergrund eines starken Bevölkerungswachstums nicht ohne Folgen bleiben. Spitäler, Pflegeheime, Kindertagesstätten und andere Betreuungsangebote, öffentlicher Verkehr: Die Vorlage hätte erhebliche Auswirkungen auf die Leistungen gehabt, obwohl das Angebot bereits heute unzureichend ist.
Sofortige Rücknahme des Sparprogramms
Die Botschaft der Stimmbevölkerung ist unmissverständlich: Die Regierung muss auf Sparmassnahmen verzichten. Sie muss nun ihren gesamten Sparplan zurückziehen, einschliesslich der Massnahmen, die Leistungskürzungen beinhalten. Im Gegenzug müssen – um nur ein Beispiel zu nennen – die Pflegeberufe nun endlich aufgewertet werden.
Die ausgezeichnete Finanzlage des Kantons erfordert keine besonderen Massnahmen – ausser dem Verzicht auf unnötige Einschränkungen: Die Abschreibungsdauer für Investitionen ist zu verlängern, Abschreibungen sind nicht im Haushaltsausgleich zu berücksichtigen und Defizite sind zuzulassen, wenn dies aus sozialen Gründen notwendig ist.
Sollten tatsächlich zusätzliche finanzielle Mittel nötig sein, könnte man beispielsweise die Steuergeschenke überdenken, die in den letzten Jahren den Reichsten gewährt wurden – bei der Unternehmenssteuer, der Kapitalsteuer und der Vermögenssteuer.
