Die Schweizerische Altersvorsorge basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip. Dieses besteht aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der beruflichen Vorsorge (BVG) und der privaten Vorsorge, der Säule 3a.
Für gute Leistungen aus AHV und BVG
Die Verfassung verlangt, dass 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG) zusammen die Fortführung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise ermöglichen. Das verlangen wir auch, deshalb setzt sich der VPOD für gute Leistungen auch in der 2. Säule ein.
Das Obligatorium in der 2. Säule wurde mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) im Jahr 1985 eingeführt. Die meisten Pensionskassen des öffentlichen Dienstes bestehen aber schon viel länger, teilweise sind sie über 100 Jahre alt.
Die 2. Säule wird sozialpartnerschaftlich und paritätisch verwaltet. Das heisst, dass die Arbeitnehmenden nicht nur mitsprechen und mitentscheiden dürfen und müssen, sondern auch Mitverantwortung tragen; denn sie stellen genau die Hälfte der VertreterInnen im obersten Organ, dem Stiftungsrat. Dieser steht in der Haftung und trägt die Hauptverantwortung für die Pensionskasse. Seit dem 1.1.2014 gilt diese Bestimmung auch für alle öffentlich-rechtlichen Pensionskassen, die zuvor als unselbständige Abteilungen der jeweiligen Verwaltung geführt wurden.
Die steigende Lebenserwartung und die anhaltend tiefen Zinsen stellen die Pensionskassen vor grosse Probleme.
Wir als VPOD fordern deshalb:
- Echte Parität und gelebte Sozialpartnerschaft in den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen.
- Das Bekenntnis der Arbeitgeber zu einem hohen Leistungsniveau und die dazu erforderliche Finanzierung.
- Faire und sozial ausgewogene Lösungen bei der Anpassung der Umwandlungssätze.