Nach Schätzungen waren 2015 mehr als 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche, die teilweise alleine unterwegs sind. Knapp 7%, nämlich 2736 der Asylgesuche in der Schweiz entfielen 2015 auf unbegleitete Minderjährige, sogenannte UMA. Circa zwei Drittel sind zwischen 16 und 17 Jahre alt.
Diese Kinder und Jugendlichen brauchen möglichst raschen Zugang zu Bildungsmöglichkeiten und eine umfassende Betreuung. Gemäss der UN-Kinderrechtskonvention wie auch der Schweizer Bundesverfassung haben alle Kinder und Jugendlichen «Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung» (Art. 11 BV). Tatsächlich sind Unterkunfts-, Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen jedoch je nach Aufnahmekanton und Gemeinde sehr unterschiedlich.
Mehr Mittel für Schule, Betreuung und Berufsvorbereitung
Schulen und Lehrpersonen leisten bereits Enormes, aber sie brauchen mehr Unterstützung, damit die Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich ins Bildungssystem integriert werden können. Insbesondere braucht es zusätzliche Mittel für den Sprachunterricht sowie für individuelle Förderung.
Ein besonderes Augenmerk muss auf die Situation von Jugendlichen gerichtet werden, welche nicht mehr schulpflichtig sind. Sie müssen mindestens zwei Jahre geschult werden, damit sie sich einen Ausbildungsplatz suchen können.
Vom Bund braucht es mehr Mittel für die geplante „Flüchtlingsvorlehre“, für differenzierte Potentialabklärungen, auch im Hinblick auf den bekannten Fachkräftemangel. Zudem braucht es eine klare Koordination zwischen den involvierten Bundesstellen sowie Bund und Kantonen. Der VPOD fordert dazu eine nationale Konferenz unter der Federführung des Bundes.