Sexuelle Belästigung an Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt sind auch in der Schweiz verbreitet, auch in der Arbeitswelt.

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Schon 2008 wurde im Auftrag des Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG eine repräsentative Telefonbefragung zur Verbreitung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Deutschschweiz und der Romandie gemacht. Befragt wurden 2'020 Personen, davon 65% Frauen und 35% Männer.

Insgesamt hat ein knappes Drittel der Befragten in den letzten 12 Monaten und gut die Hälfte im gesamten Erwerbsleben Formen von sexueller Belästigung erlebt. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede sind insgesamt relativ gering. 55% der Frauen haben in ihrem gesamten Erwerbsleben einen oder mehrere Vorfälle erlebt, bei den Männern sind es fast 49%. Deutschschweizer/innen berichten häufiger (53%) von Vorfällen als Erwerbstätige in der Romandie (47%).

Die am häufigsten erlebten Verhaltensweisen sind allgemeine abwertende oder obszöne Sprüche oder Witze, Nachpfeifen/Anstarren, obszöne Gebärden, Gesten etc. sowie unerwünschte abwertende oder obszöne Telefone, Briefe oder E-Mails und auf die Befragten persönlich bezogene abwertende oder anzügliche Sprüche. Mittlere Verbreitungswerte erreichen unerwünschte pornographische Bilder, unerwünschter Körperkontakt, unerwünschte Einladungen mit sexueller Absicht und aufgezwungene Geschichten mit sexuellem Inhalt gefolgt von Begrabschen/Küssen. Am seltensten berichtet wurde zum Glück von sexueller Erpressung sowie sexuellen Übergriffen/Vergewaltigung, aber auch das kommt vor.

Rund die Hälfte aller Erwerbstätigen – Frauen und Männer – kommen also in der Schweiz am Arbeitsplatz direkt oder indirekt mit sexueller Belästigung in Berührung, wie die Studie deutlich macht.

Sexuelle Belästigung und unerwünschte Annäherungen werden vom Gesetz eindeutig verboten und müssen nicht toleriert werden - im Gegenteil. Arbeitgeber sind verpflichtet, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht zuzulassen und Präventionsmassnahmen zu ergreifen, damit sie nicht geschehen.

Der VPOD macht schon seit langem auf dieses wichtige Thema aufmerksam und engagiert sich dafür, dass die Arbeitgeber ihre Präventionsaufgabe in den Betrieben wahrnehmen. In diesem Zusammenhang hat der VPOD Richtlinien gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung entwickelt, welche Eingang in viele Betriebsreglemente gefunden haben.

Wer sexueller Belästigung ausgesetzt ist oder sie beobachtet, kann sich dagegen wehren und gegebenenfalls bei der Gewerkschaft oder bei einer Beratungsstelle Hilfe und Beratung suchen. Auch wenn man unsicher ist, ob ein unangenehmes Verhalten als Belästigung gilt, sollte man sich beraten lassen.

Ansprechpartner im VPOD sind die jeweiligen » Regionalsekretariate oder die Zentralsekretärin für Gleichstellungsfragen ().

Mehr Infos zur » Untersuchung zum Thema sexuelle Belästigung von Amnesty Schweiz

Mehr Infos zum Thema »Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Website EBG)