Strafe nicht angebracht

Von: Johannes Gruber

Eine Sans-Papiers-Frau, die in Basel-Stadt erfolgreich ein Härtefallgesuch um eine Aufenthaltsbewilligung eingereicht hatte, wird nicht wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz (rechtwidriger Aufenthalt, Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung) bestraft. Der VPOD begrüsst das in der zweiten Instanz vom Basler Appellationsgericht bestätigte Urteil.

Mediababe / photocase.de

Als ob es nicht schon gefährlich genug für Sans-Papiers wäre, mit dem eigenen Outing eine Ausschaffung ausser Landes zu riskieren: In Basel-Stadt wurden diese bisher auch dann bestraft, wenn ihr Härtefallgesuch erfolgreich war. Dieser widersinnigen Praxis der Basler Behörden, Sans-Papiers ein Härtefallgesuch zu ermöglichen und sie so zu diesem ermutigen, diese dann aber trotzdem wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz zu bestrafen, wird nun wohl ein Riegel vorgeschoben.

Markus Husmann zufolge, dem Anwalt der Sans-Papiers-Frau, gilt das Urteil über den Einzelfall hinaus für alle Sans-Papiers, deren Härtefallgesuch positiv beantwortet wurde. Trifft dies zu, dürften so wohl zukünftig auch derartige Strafverfahren obsolet werden.

Der VPOD begrüsst dieses Urteil als einen Schritt in die richtige Richtung, die Regularisierung von Sans-Papiers zu erleichtern und diesen so ein Leben ohne Angst und Ausbeutung zu ermöglichen.